25. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 47 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. März 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: