24. Beschlagnahmter Geldbetrag Am 26. November 2018 verfügte die Staatsanwaltschaft in Anwendung von Art. 263 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 69 ff. StGB die Beschlagnahme der sich auf dem Kontokorrentkonto der K.________ AG befindlichen CHF 16'015.73. Zur Begründung führte sie aus, der Betrag sei allenfalls der Privatklägerin zurückzugeben (pag. 563 f.). Mit gerichtlicher Vereinbarung vom 21./28. September 2021 beschlossen E.________, die C.________ GmbH, die L.________ AG, A.________ sowie die K.__