Insgesamt wird der fakturierte Aufwand von 21.88 Stunden um 7.30 Stunden auf 14.58 Stunden gekürzt. Nach dem Gesagten wird der fakturierte Aufwand auf 20.12 Stunden gekürzt. Darüber hinaus gibt die Honorarnote zu keinen Bemerkungen Anlass. 45 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'491.70; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.