Der per 14. März 2024 ausgewiesene Aufwand von 6 Stunden für Rechtsstudium/Vorbereitung und der per 18. März 2024 geltend gemachte Aufwand von 4 Stunden für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung ist zu hoch. Angemessen erscheinen dafür insgesamt 5 Stunden. Es erfolgt eine Kürzung um 5 Stunden. • Zufolge telefonischer Eröffnung wird der für die Urteilseröffnung und die Schlussbesprechung mit dem Mandanten ausgewiesene Aufwand von total 1.50 Stunden um 0.75 Stunden auf 0.75 Stunden gekürzt. Insgesamt wird der fakturierte Aufwand von 21.88 Stunden um 7.30 Stunden auf 14.58 Stunden gekürzt.