Der für die Orientierungskopien an die Parteien und den Mandanten vom 8. Januar 2024 und vom 8. Februar 2024 fakturierte Aufwand von total 0.37 Stunden ist als administrative Arbeit nicht entschädigungswürdig. • Für den (schriftlichen und telefonischen) Kontakt mit dem Mandanten in der Zeit vom 8. Januar 2024 bis 15. März 2024 erscheint 1 Stunde ausreichend. Es erfolgt eine Kürzung um 1.18 Stunden. • Der per 14. März 2024 ausgewiesene Aufwand von 6 Stunden für Rechtsstudium/Vorbereitung und der per 18. März 2024 geltend gemachte Aufwand von 4 Stunden für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung ist zu hoch.