Insgesamt wird der fakturierte Aufwand von 11.14 Stunden um 5.6 Stunden auf 5.54 Stunden gekürzt. Der Nachvollziehbarkeit halber sei erwähnt, dass die Kostennote den geltend gemachten Aufwand im Total fälschlicherweise mit 11.98 Stunden ausweist; bei Addition der Einzelpositionen ergeben sich 11.14 Stunden. ̶ Aufwand ab 01.01.2024: • Der für die Orientierungskopien an die Parteien und den Mandanten vom 8. Januar 2024 und vom 8. Februar 2024 fakturierte Aufwand von total 0.37 Stunden ist als administrative Arbeit nicht entschädigungswürdig.