Für den ab dem 20. Juli 2023 erfolgten (schriftlichen und telefonischen) Kontakt mit dem Mandanten erschein 1 Stunde ausreichend. Die nicht näher ausgewiesenen E-Mails vom 24. März 2023 an den Mandanten werden nicht entschädigt. Es erfolgt eine Kürzung um 1.33 Stunden. • Für das Aktenstudium vom 20. April 2023 und vom 9. Mai 2023 erscheinen 2 Stunden angemessen. Es erfolgt eine Kürzung um 2.68 Stunden. Insgesamt wird der fakturierte Aufwand von 11.14 Stunden um 5.6 Stunden auf 5.54 Stunden gekürzt.