Für die Eingaben an das Obergericht vom 28. Juni 2023 (Fristverlängerungsgesuch) und vom 17. Juli 2023 (Einverständnis zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens) erscheinen 0.50 Stunden angemessen. Der Aufwand für die Orientierungskopien an die Parteien und den Mandanten sind als administrative Arbeit bereits im Stundensatz enthalten und daher nicht separat zu vergüten. Es erfolgt eine Kürzung um 0.50 Stunden. • Für den ab dem 20. Juli 2023 erfolgten (schriftlichen und telefonischen) Kontakt mit dem Mandanten erschein 1 Stunde ausreichend.