18 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 PKV). 22.2 Entschädigung von Rechtsanwalt F.________ in erster Instanz Rechtsanwalt F.________ wurde vom Kanton Bern für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in der Zeit vom 31. Oktober 2018 bis 12. Mai 2020 bereits eine amtliche Entschädigung von CHF 7'828.35 ausgerichtet (pag. 591 ff.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern diese zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 22.3 Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ in erster Instanz Die Vorinstanz bestimmte die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.___