An jener wurde dem Beschuldigten erneut Möglichkeit eingeräumt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen (pag. 761 ff.). Nachdem der Beschuldigte seinen Zahlungspflichten wiederum nicht nachkam, fand am 16. März 2023 eine weitere Fortsetzungsverhandlung statt (pag. 784 ff. und pag. 811). Das erstinstanzliche Urteil erging schliesslich am 16. März 2023. Das erstinstanzliche Verfahren dauerte mit fast 2.5 Jahren zu lang.