Die Zeitspanne zwischen den letzten Untersuchungshandlungen im Frühling 2019 und der Ankündigung des Verfahrensabschlusses im Juli 2020 ist zu lang. Insbesondere unter Berücksichtigung, dass sich Rechtsanwalt D.________ bereits im März 2020 danach erkundigte, bis wann mit dem Verfahrensabschluss gerechnet werden könne (pag. 609), verletzt die rund einjährige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft das Beschleunigungsgebot. Am 5. Oktober 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und überwies sie das Verfahren an die Vorinstanz (pag. 637). Die erste Hauptverhandlung inkl. Vergleichsverhandlung fand am 25. August 2021 statt (pag.