41 der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensstand (pag. 609 und pag. 612). Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft den Parteien im Juli 2020 mit Mitteilung nach Art. 318 StPO, sie erachte die Strafuntersuchung als vollständig (pag. 623). Die Zeitspanne zwischen den letzten Untersuchungshandlungen im Frühling 2019 und der Ankündigung des Verfahrensabschlusses im Juli 2020 ist zu lang.