17.2 Erwägungen der Kammer Die vorliegend zu beurteilende Straftat ereignete sich in der Zeit von ca. März 2018 bis August 2018. Die Strafuntersuchung wurde im Oktober 2018 eröffnet (pag. 1). Die Parteien wurden im Herbst 2018 delegiert und im Frühling 2019 staatsanwaltlich einvernommen (pag. 164 ff.). Nachdem sein Schreiben vom März 2020 unbeantwortet blieb, erkundigte sich Rechtsanwalt D.________ im Mai 2020 erneut bei