Obwohl beide seiner bisherigen Gesellschaften Konkurs anmeldeten, hofft er noch immer darauf, demnächst mit seinem Produkt «P.________» durchstarten und so seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können (pag. 1019 Z. 5 ff. und pag. 1033 Z. 11 ff.). Im Übrigen geben die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Sie wirken sich neutral auf die Strafe aus. 16.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern (Art. 113