auf die Gründung einer gemeinsamen Aktiengesellschaft hin; sie führten diverse Gespräche, reisten auf der Suche nach einem steuergünstigen Firmensitz in die Innerschweiz und trafen sich mit Treuhänder J.________. Es war eine langfristige geschäftliche Zusammenarbeit vorgesehen. Man ging eine Partnerschaft ein und es bestand die gemeinsame Vision, das Produkt «P.________» über die K.________ AG zu kommerzialisieren. Zwecks Realisierung dieser Vision liess sich der Beschuldigte von der Privatklägerin gar teilweise seinen Lebensunterhalt finanzieren; diese überwies ihm denn auch