Stand 17. Juni 2022), die für den Referenzsachverhalt mit einem Deliktsbetrag von CHF 20'000.00 eine Bestrafung mit 120 Strafeinheiten vorsehen (VBRS-Richtlinien, S. 46), ist der Deliktsbetrag um ein Mehrfaches grösser, weshalb auch die VBRS-Richtlinien nicht als Referenz beigezogen werden können. Die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten ist weder als planmässig noch als besonderes raffiniert oder speziell perfid zu bezeichnen. Der Beschuldigte missachtete die Abmachungen mit der Privatklägerin eher spontan, nachdem sich ihm hierzu beim Notar die Gelegenheit bot.