O. E. 1e). 12.2 Erwägungen der Kammer Gemäss Beweisergebnis (E. II.10.9 hiervor) gewährte die Privatklägerin dem Beschuldigten in drei Raten ein zweckgebundenes Darlehen über CHF 120'000.00. Der Beschuldigte erhielt den gesamten Betrag mit der Verpflichtung, diesen im Interesse der Gründung einer gemeinsamen Aktiengesellschaft zu verwenden – sei es als Stammkapital einer gemeinsamen K.________ AG oder als eine Art Entlohnung dafür, dass er seine Arbeitskraft in die gemeinsame K.________ AG und die Weiterentwicklung des gemeinsamen Produkts «P.________» investiert.