GmbH diesen Betrag zurückzuerstatten. A.________ wusste sehr genau, dass er sich vereinbarungswidrig verhält, als er sich als alleiniger Verwaltungsrat der K.________ AG eintragen liess und die verkaufsweise Übertragung der Aktienanteile an die C.________ GmbH verweigerte. Er handelte wissentlich und willentlich; seine anderslautenden Erklärungsversuche sind als Schutzbehauptungen zu qualifizieren. A.________ war bekannt, dass die C.________ GmbH mit ihm eine gemeinsame Aktiengesellschaft gründen wollte und ihm die CHF 120'000.00 einzig zwecks Gründung einer gemeinsamen K.________ AG überliess. III. Rechtliche Würdigung