Weiter wurde vereinbart, dass A.________ und E.________ im Handelsregister je als «Geschäftsführer mit Einzelunterschrift» eingetragen werden. In Erfüllung des Kaufvertrags vom 19. Mai 2018 überwies die C.________ GmbH am 7. Juni 2018 die für das Stammkapital erforderlichen CHF 100'000.00 auf das Kapitaleinzahlungskonto der K.________ AG. Bei der Überweisung dieses Betrags wie auch der vorangegangen CHF 20'000.00 war für E.________ als Vertreter der C.________ GmbH entscheidend, dass das Geld für die Gründung einer gemeinsame Aktiengesellschaft aufgewendet wird. Er wollte nicht die K.______