Jener hielt neben dem Erwerb von 50 % Aktienanteilen der K.________ AG für CHF 200‘000.00 durch die C.________ GmbH insbesondere fest, dass die C.________ GmbH A.________ für die Gründung der K.________ AG ein Darlehen über total CHF 120'000.00 gewährt (sich zusammensetzend aus den bereits auf ein Privatkonto von A.________ einbezahlten CHF 20'000.00 und des noch auf das Kapitaleinzahlungskonto der K.________ AG zu überweisenden Stammkapitals von CHF 100'000.00). Dieses Darlehen sollte A.________ der C.________ GmbH sofort nach Erhalt des Aktienkaufpreises von CHF 200'000.00 zurückzahlen. Weiter wurde vereinbart, dass A.________ und E._______