31 (freien) Verfügung» stehen. Der arbeitslose und hochverschuldete A.________ erhielt die CHF 54'000.00 in der Absicht, dass er seine Arbeitskraft vorbehaltlos in die gemeinsame Aktiengesellschaft und die Weiterentwicklung des Produkts «P.________» investiert. Ergo waren die gesamten CHF 100'000.00 zweckgebunden angedacht. Sie sollten von A.________ im Interesse der gemeinsamen K.________ AG verwendet werden. In Erfüllung der Vereinbarung vom 13. April 2018 überwies die C.________ GmbH am 17. April 2018 und am 2. Mai 2018 je CHF 10'000.00 auf ein Privatkonto von A.________.