Er ist ein Lügner, Aufschneider. Er hat das nötige Know-how nicht»; pag. 214 Z. 401 ff.). Seine Erklärungen sind nicht geeignet, sein Vorgehen zu rechtfertigen oder die Aussagen von E.________ in Frage zu stellen. Entgegen den Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ an der Berufungsverhandlung (pag. 1038 ff.) ist der ausbleibende Vollzug des Kaufvertrags vom 19. Mai 2018 nicht von der C.________ GmbH zu verantworten, sondern von A.________. Dieser hielt sich wissentlich und willentlich nicht an das im Vorfeld Vereinbarte. Sobald das erforderliche Stammkapital auf das Kapitaleinzahlungskonto der K.__