GmbH keine Aktien zu übertragen – Anfang August 2018 nicht mehr ernsthaft erwarten, dass sich die C.________ GmbH ihrerseits an den Vertriebspartnervertrag hält und durch Ausübung einer Produktbestellung noch mehr Geld in die K.________ AG stecken würde. Ohnehin verpflichtete der Vertriebspartnervertrag die C.________ GmbH nicht, die Mindestbezugsmenge des Jahres 2018 (wie von A.________ gefordert) bis am 7. resp. 10. August 2018 zu tätigen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass A.________ nicht nachvollziehbar erklären konnte, weshalb das gemeinsame Projekt scheiterte und er sich nicht an das Vereinbarte hielt.