Ich hatte keine Aktien übertragen erhalten, er hat sich nicht an den Vertrag gehalten. Ich wusste ja auch nicht ob er die Ware überhaupt liefern würde» (pag. 264 Z. 744 ff.; siehe auch pag. 1013 Z. 5 ff.). Nach Ansicht der Kammer konnte A.________ – nachdem er sich am 18./22. Juni 2018 vereinbarungswidrig zum alleinigen Verwaltungsrat der K.________ AG ernannte und E.________ am 29. Juni 2018 mitteilte, der C.________ GmbH keine Aktien zu übertragen – Anfang August 2018 nicht mehr ernsthaft erwarten, dass sich die C._____