__ dessen Unterzeichnung verweigerte. E.________ sagte denn auch aus, der ihm von A.________ vorgelegte Aktionärsbindungsvertrag sei für ihn nicht akzeptabel gewesen und habe nicht dem entsprochen, was besprochen worden sei (pag. 768 Z. 30 ff.). Man habe mündlich besprochen, wie der Aktionärsbindungsvertrag auszugestalten sei. Nach der Überweisung des Geldes habe A.________ jedoch nichts mehr davon wissen wollen. Das sei auch so etwas, das ihn ärgere (pag. 264 Z. 737 ff.). Der Umstand, dass A.________ den von Treuhänder J.________ erhaltenen Mustervertrag komplett und zu seinen Gunsten abänderte, zeigt nach Ansicht der Kammer, dass er genau wusste, was er tat.