Er teilte E.________ den Beurkundungstermin vorgängig mit und reiste nur deshalb allein zum Notar, weil E.________ verhindert war und auch nicht um Verschiebung des Gründungstermins bat. Hätten die Herren den Gründungstermin gemeinsam wahrgenommen, wäre die Aktiengesellschaft wohl wie vorgesehen mit E.________ als Verwaltungsratsmitglied gegründet worden. Sodann machte A.________ geltend, E.________ angeboten zu haben, am 29. Juni 2018 gemeinsam zum Notar zu gehen, um die Aktien auf die C.________ GmbH zu übertragen. E.________ habe jedoch abgelehnt (pag. 167 Z. 148 f., pag. 210 Z. 236 ff. und pag. 170 Z. 284 ff.). Darauf angesprochen erläuterte E._______