__ AG werden wollte und sollte und sie ihm das Darlehen nicht für die Gründung einer eigenen Firma gewährte. Die Gesamtumstände lassen beweismässig keinen anderen Schluss zu, als dass A.________ bekannt war, wie die – nota bene von ihm selbst aufgesetzten – drei Verträge umzusetzen sind. Ein Missverständnis schliesst die Kammer mit der Vorinstanz klar aus (S. 19 und S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 876 und pag. 888). Augenfällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass A.________ ein Dokument betreffend die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft auftretenden Fehler ins Recht legte, dem folgender Tipp zu entnehmen ist: