auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt D.________ vollkommen richtig ausführte, macht ein Aktionärsbindungsvertrag nur bei mehreren Aktionären Sinn (pag. 815 Z. 33 ff.). Hätte die C.________ GmbH nicht Aktionärin der K.________ AG werden wollen und sollen, wäre es sinnwidrig gewesen, über einen Aktionärsbindungsvertrag zu sprechen. Dass mit Treuhänder J.________ über einen Aktionärsbindungsvertrag beraten wurde, ist somit ein weiteres gewichtiges Indiz dafür, dass A.________ genau wusste, dass die C.________ GmbH Aktionärin der K.________ AG werden wollte und sollte und sie ihm das Darlehen nicht für die Gründung einer eigenen Firma gewährte.