von Anfang an; er wurde denn auch sinngemäss in § 1 und § 6 der Vereinbarung vom 13. April 2018 sowie im Kaufvertrag vom 19. Mai 2018 festgehalten. Zwar waren die Verträge laienhaft formuliert und war das gewählte Vorgehen (in einem ersten Schritt die Gründung der K.________ AG und in einem zweiten Schritt die Übertragung der Aktienanteile an die C.________ GmbH) eher umständlich gewählt, gleichwohl war (auch) für A.________ klar, was man wollte – nämlich eine gemeinsame Aktiengesellschaft gründen.