23 CHF 120’000.00 gewähren sollte; und ihm nicht lediglich den Kaufpreis für die Aktienanteile bezahlen sollte. Dies rührt laut E.________ daher, dass A.________ nach Erhalt der ersten zwei Raten über CHF 20'000.00 weitere CHF 100'000.00 als Stammeinlage für die zu gründende K.________ AG benötigte (pag. 257 Z. 492 ff.). Gemäss E.________ war die Idee hinter der im Kaufvertrag abgebildeten (und hiervor abgedruckten) Tabelle, dass die C.________ GmbH A.________ das Geld für die Gründung der K.________ AG darlehensweise zur Verfügung stellt (insgesamt CHF 120'000.00;