den veränderten Umständen angepasst. Eine erste Abweichung zur Vereinbarung vom 13. April 2018 betrifft den Umstand, dass die C.________ GmbH nunmehr 50 % Aktienanteile der K.________ AG für CHF 200’00.00 erwerben sollte; und nicht 25 % Aktienanteile für CHF 100'000.00. Wie es dazu kam, ist zwischen den Parteien strittig. Laut A.________ wollte