_ GmbH überlassenen Geldes für private Zwecke zu verwenden (siehe E. II.10.810.8 hiernach), was nur in § 3 der Vereinbarung vom 13. April 2018 so vorgesehen war. Hinzu kommt, dass die im Kaufvertrag abgebildete (und hiervor abgedruckte) Tabelle auch die am 17. April 2018 und am 2. Mai 2018 auf das Privatkonto von A.________ überwiesenen CHF 20'000.00 erwähnt, die Vertragsbestandteil der Vereinbarung vom 13. April 2018 sind. Demnach wurde die Vereinbarung vom 13. April 2018 durch den Kaufvertrag vom 19. Mai 2018 nicht ersetzt, sondern präzisiert resp. den veränderten Umständen angepasst.