Dass die C.________ GmbH durch den Vertrieb des Produkts Geld verdient, ist nach Ansicht der Kammer als Pendant des in § 7 der Vereinbarung vom 13. April 2018 normierten umsatzabhängigen Lohns von A.________ zu sehen und ein weiteres gewichtiges Indiz dafür, dass auf eine gemeinsame Aktiengesellschaft hingearbeitet wurde, mit der beide Beteiligten Geld verdienen können. 10.6 Kaufvertrag vom 19. Mai 2018 und Überweisung von CHF 100’000.00 Schliesslich unterzeichneten die C.________ GmbH, vertreten durch E.________, und A.________ am 19. Mai 2018 eine als Kaufvertrag titulierte Vereinbarung, beinhaltend u.a. was folgt (pag.