einholte, den er erst seit wenigen Wochen kannte, agierte E.________ im Vorfeld der Geldüberweisungen doch eher riskant bis naiv. Schliesslich täuschte A.________ auch nicht über seine Erfüllungsfähigkeit. Diese bestand vorliegend einzig darin, mit dem von der C.________ GmbH erhaltenen Darlehen die gemeinsame K.________ AG zu gründen, und war grundsätzlich gegeben. Auf Frage, warum er den Vertriebspartnervertrag unterzeichnet habe, erklärte E.________, der Vertrieb habe über seine bestehende Firma [die C.________ GmbH] erfolgen sollen (pag. 254 Z. 375 f.). Er habe eine grosse Summe in die zu gründende K.___