20 In Umsetzung von § 8 der Vereinbarung vom 13. April 2018 regelt der Vertriebspartnervertrag die Distribution des Produkts «P.________» durch die C.________ GmbH. Mithin ersetzt/ändert der Vertriebspartnervertrag die Vereinbarung vom 13. April 2018 nicht. A.________ selbst sagte denn auch: «Die Vereinbarung vom 13.04.2018 entstand am Anfang unseres Kennenlernens […], es war eine Absichtserklärung. […] Das andere, die Dokumente vom 18. und 19.5. waren dann Konkretisierungen. Es waren eine Art Rahmenverträge» (pag. 781 Z. 15 ff.).