__ GmbH vertreiben kann (siehe auch E. II.10.5 hiernach). Das in § 4 der Vereinbarung aufgeführte Patent existierte nicht. Es wurde von A.________ am 17. Mai 2011 beantragt (pag. 22 f.), aber am 8. Juli 2014 zurückgewiesen, weil die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig bezahlt wurde (pag. 80). Zwischen den Parteien ist strittig, auf wessen Wunsch hin das nicht-existierende Patent in die Vereinbarung aufgenommen wurde. Laut E.________ war es die Idee von A.________ (pag. 251 Z. 273 ff.) und orientierte ihn jener erst nach Vereinbarungsunterzeichnung über die Zurückweisung des Patentantrags (pag. 228 Z. 132 f.). A.________ demgegenüber behauptet, E.______