_] sich für die Firma einsetzen. Das war die Meinung. Dass er seine Energie in die Firma stecken würde» (pag. 250 Z. 238 ff.). Gestützt auf das in § 3 der Vereinbarung Verbriefte sowie die nachvollziehbaren und schlüssigen Ausführungen von E.________ steht für die Kammer fest, dass die CHF 100'000.00 A.________ zweckgebunden überlassen werden sollten. Sie sollten im Umfang von CHF 46'000.00 direkt und im Betrag von CHF 54'000.00 indirekt der K.________ AG zufliessen. A.________ sollte die CHF 54'000.00 als eine Art Entlohnung für seine bereits in das Produkt «P.________» investierte Arbeitskraft resp.