266 Z. 789 f.). Diese Ausführungen von E.________ werden von Treuhänder J.________ bestätigt. Jener erwähnte, er habe mit A.________ und E.________ die möglichen Gesellschaftsformen (GmbH oder AG) besprochen (pag. 814 Z. 8 ff.). Mit der Erstellung der Vereinbarung habe er hingegen nichts zu tun gehabt (pag. 814 Z. 33 ff.). Die Kammer erachtet diese Darstellungen von Treuhänder J.________ als glaubhaft, zumal kein Motiv für eine Falschaussage ersichtlich ist. Mithin geht sie beweismässig davon aus, dass A.________ die drei Verträge abgefasst hat. Die Vereinbarung erwähnt in der Einleitung drei Mal das Wort «gemeinsam».