_, dem Vertreter der privatklägerischen C.________ GmbH. A.________ arbeitet mit einer Täter- Opfer-Umkehr, indem er eigenes Fehlverhalten leugnet, die Tatsachen zu seinen Gunsten verdreht und E.________ für das Scheitern des gemeinsamen Projekts verantwortlich macht. Dies war auch an der Berufungsverhandlung zu sehen. So führte A.________ etwa auf die Frage, warum er private Bezüge ab dem Geschäftskonto der K.________ AG getätigt habe, auffallend ausweichend und in den Gegenangriff übergehend aus: «Hm… Ehm… Aus heutiger Sicht würde ich es nicht mehr so machen. Und auch das Darlehen.