8. Beweismittel Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt im Rahmen der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird vollumfänglich auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz (S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 870 ff.) und die amtlichen Akten verwiesen.