_ AG; Beschuldigter ist einzelzeichnungsberechtigt) und mindestens CHF 20'000.00 für private Rechnungen, ohne in der Lage oder gewillt zu sein, der C.________ GmbH den Gesamtbetrag von CHF 120'000.00 jederzeit herausgeben zu können. 7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 7 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 864 f.).