Am 18.06.2018 gründete der Beschuldigte die K.________ AG, welche am 22.06.2018 im Handelsregister des Kantons U.________ eingetragen wurde. Entgegen dem Kaufvertrag vom 19.05.2018, liess er sich als einziges Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift eintragen. Mit E-Mail vom 29.06.2018 bat die C.________ GmbH (vertreten durch E.________) den Beschuldigten um Übertragung der Aktien gemäss Kaufvertrag vom 19.05.2018. Der Beschuldigte teilte der C.________ GmbH gleichentags per E-Mail mit, dass er der C.________ GmbH keine Aktien der K.________ AG verkaufe.