Hinsichtlich des Geldflusses wurde vereinbart, dass die C.________ GmbH dem Beschuldigten ein Darlehen von CHF 120'000.00 gewährt, u.a. als Stammkapital für die Gründung der AG (K.________ AG). Anschliessend würden der C.________ GmbH 50 % der Aktien der K.________ AG für CHF 200'000.00 übertragen und der Beschuldigte zahlt das Darlehen von CHF 120’00.00 sofort nach Überweisung des Aktienkaufpreises an die C.________ GmbH zurück und gewährt Letzterer überdies ein Darlehen von CHF 50'000.00 (aus Liquiditätsüberlegungen).