GmbH, erfolgen. Weiter wurde vereinbart, dass die C.________ GmbH 25 % der neu zu gründenden Aktien kauft und der C.________ GmbH bis am 30.05.2019 ein Vorkaufsrecht für weitere 24 % Aktien zusteht. Der Kaufpreis für 25 % der Aktien wurde auf CHF 100‘000.00 festgesetzt. Der Kaufpreis von CHF 100‘000.00 musste durch die C.________ GmbH bereits vor der Gründung der AG bezahlt werden, da dieser Betrag als Stammeinlage diente. Mündlich wurde zwischen den Parteien zudem abgemacht, dass der Erwerb des Aktienanteils von 25 % durch die C.________ GmbH unmittelbar nach der Firmengründung der K.________ AG erfolgt.