1010). Die Privatklägerin reichte an der Berufungsverhandlung folgende Unterlagen ein: Buchungsbeleg betreffend «Rückzahlung Darlehen» vom 29. September 2021 über CHF 20'000.00 und Konkurspublikation/Schuldenruf der K.________ AG (pag. 1009 und pag. 1046 ff.). Diese wurden zu den Akten erkannt (pag. 1009). Der Beschuldigte verzichtete auf die Aushändigung von Kopien (pag. 1009). Schliesslich wurden der Beschuldigte und der Vertreter der Privatklägerin, E.________, oberinstanzlich erneut einvernommen (pag. 1011 ff.).