(datierend vom 29. Februar 2024, pag. 990 ff.) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 5. März 2024, pag. 995 f.) eingeholt. Die Parteien wurden mit Kopien bedient (pag. 999). Mit Schreiben vom 15. März 2024 legte der Beschuldigte weitere E-Mails ins Recht, die am 28. und 29. Juni 2018 zwischen ihm und E.________ versandt wurden (pag. 1000 ff.). Der Vorsitzende anerkannte diese an der Berufungsverhandlung zu den Akten (pag. 1009 f.). Die Privatklägerin wurde mit Kopien bedient (pag. 1010).