2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend auch Beschuldigter genannt), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22. März 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 853 f.). Daraufhin stellte die Vorinstanz den Parteien das begründete Urteil, datierend vom 18. April 2023, zu (pag. 906 f.). Am 10. Mai 2023 erklärte der Beschuldigte vollumfänglich Berufung (pag. 911 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 30. Mai 2023 mit, sie verzichte auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 927 f.). Die C.________ AG (ehemals C.________ GmbH;