1. Es wird festgestellt, dass A.________ mit Vereinbarung vom 21./28. September 2021 anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin C.________ GmbH (neu C.________ AG), handelnd durch E.________, einen Betrag von CHF 120'000.00 zu schulden. Die Zivilklage wird insoweit als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: