Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ bereits einen Vorschuss im Umfang von CHF 8'450.25 ausgerichtet worden ist. Dementsprechend sind Rechtsanwalt B.________ noch CHF 6'692.50 zu überweisen. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 15'142.75 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 5'854.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).