5. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'166.60 (1/3 von CHF 3'500.00). V. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird/wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: